Bürgerenergie vor Ort –
Ihre Genossenschaft für Ihre Region
Das Genossenschaftsprinzip basiert auf Regionalität. Daher werden hier zuerst die regionalen Bürgerenergie-Gemeinschaften vorgestellt.
Bürgerenergie in Brandenburg
Überall im Flächenland Brandenburg gibt es lokale Bürgerenergie-Gemeinschaften. Im April 2025 schlossen sie sich zusammen, um politisches Gehör zu erlangen, sich zu vernetzen und gemeinsame Projekte zu realisieren. Dafür gründeten sie den Landesverband Bürgerenergie Brandenburg e.V.
Bürgerenergie in Deutschland

(Letzter Zugriff am 14.05.2026)
Bürgerenergie ist Teil einer größeren Bewegung
Bürgerenergiegenossenschaften gibt es in vielen Regionen Deutschlands. Sie zeigen, dass Energiewende nicht nur von großen Unternehmen, sondern auch von Menschen vor Ort getragen werden kann.
Die Beispiele unterscheiden sich je nach Region, Projektgröße und Schwerpunkt. Gemeinsam ist ihnen: Energie wird nicht nur technisch, sondern auch gemeinschaftlich gedacht.
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Das Bündnis Bürgerenergie hat u.a. Qualitätskriterien zur Beurteilung von Bürgerenergie veröffentlicht und ein Positionspapier zu einer bundeseinheitlichen Bürgerbeteiligung verfasst. Weitere Veröffentlichungen wie Leitfäden sind hier zu finden.
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Die Bürgerwerke vereinen 146 Energiegenossenschaften, in denen über 80.000 Menschen organisiert sind. Sie vermarkten Strom aus mehr als 2.000 Bürgerenergieanlagen – hauptsächlich Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft (Stand Januar 2026).
Das gemeinsame Ziel: 100% erneuerbare Energien für alle – gemeinsam für eine Energieversorgung, die den Bürger:innen gehört: erneuerbar, regional und selbstbestimmt.
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Hier geht es zu den Veranstaltungen des Netzwerks.
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Laut der aktuellen Umfrage sind 998 Energiegenossenschaften mit 220.000 Mitgliedern aktiv, die insgesamt 3,6 Mrd. Euro in erneuerbare Energien investiert haben und rund 8 TWh sauberen Strom erzeugen – womit etwa 3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden werden.
Gemeinsam Energie vor Ort gestalten
Bürgerenergie statt Bürgerbeteiligung
Häufig ist von der „Akzeptanz“ und „Beteiligung“ der Bürger die Rede. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz, denn die Energiewende – also der Umbau des Energiesystems eines hochentwickelten Industrielandes im laufenden Betrieb – basiert maßgeblich auf dem Engagement der Bürger. Ende 2020 befand sich rund ein Drittel der Anlagen für erneuerbare Energien im Besitz von Privatpersonen und nicht in den Händen großer Energieversorger. Diese Anlagen deckten etwa 46 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland (Solarserver, letzter Zugriff 14. Mai 2026). Vor diesem Hintergrund ist es treffender, von „Bürgerenergie“ statt von „Bürgerbeteiligung“ zu sprechen.
Mythos vs. Realität:
Wer treibt die Energiewende?
(Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien, Stand 12/2020)
der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien befinden sich in privater Hand.
Energieversorger
der installierten Leistung entfallen auf Vattenfall, EnBW und RWE zusammen.
Was ist Bürgerenergie?
Bürger schließen sich vor Ort zu Energiegemeinschaften zusammen – meist in Form von Genossenschaften, aber auch als Vereine oder GbRs –, um in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren und direkt davon zu profitieren. Diese Bürgerenergie ist nachhaltig wirtschaftlich, weil die Profite in der Region bleiben und einen Kreislauf der lokalen Wertschöpfung fördern. So werden Bürger nicht nur beteiligt, sondern haben wirklich etwas davon – was zu hoher Akzeptanz vor Ort führt. Zudem investiert Bürgerenergie in öffentliche Infrastruktur und entlastet damit finanzschwache Kommunen von hohen Kosten. Insgesamt ist sie ein entscheidender Schlüssel für die regionale Energiewende.
Was sind Genossenschaften?
Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen zum Zweck der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung ihrer Mitglieder und stellen als juristische Personen des Privatrechts eine demokratische Wirtschaftsform dar, deren Rechtsgrundlage das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet. Zentral ist die Mitgliederversammlung als höchstes Organ, in der oft ein Stimmanteil pro Mitglied unabhängig von den gezeichneten Anteilen gilt. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören, der regelmäßig Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit überprüft – weshalb Genossenschaften die niedrigste Insolvenzquote unter allen Unternehmensformen in Deutschland aufweisen. Die moderne Struktur geht auf die Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zurück. In Deutschland gibt es rund 7.000 Genossenschaften, darunter 951 Energiegenossenschaften mit 0,22 Millionen Mitgliedern (Stand 2023, DGRV „Zahlen und Fakten 2024“).
Bürgerenergie-Gemeinschaften & Kommunen
Beteiligung an einer Energiegenossenschaft
Kommunen können sich an Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen, indem sie Anteile erwerben und Mitglied werden. Diese Beteiligung fällt unter § 92 Abs. 2 Nr. BbgkVerf als Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen. Es ist kein Eigenbetrieb wie beispielsweise Zweckverbände (§ 93 BbgKVerf). Eine Beteiligungen an Energiegenossenschaften bis zu 10.000 € sind vom BbgkVerf §91-100 Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ausgenommen. Hierzu heißt es in einem entsprechenden MIK Rundschreiben:
Beteiligt sich eine Kommune an einer Bürgergenossenschaft, wie z.B. einer Energiegenossenschaft, vorrangig mit dem Ziel einer symbolischen Unterstützung der Anliegen der Genossenschaft, etwa vor dem Hintergrund, dass die Akzeptanz und das Engagement der Bürger für eine ortsnahe und umweltgerechte Energieversorgung unterstützt und gefördert werden soll, so liegt keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der §§ 91–100 vor. Bei einer Beteiligung von bis zu 10.000 € können die Kommunalaufsichten in der Regel davon ausgehen, dass bei einer solchen Beteiligung keine wirtschaftliche Betätigung vorliegt.“
Rundschreiben MIK „Rundschreiben zu den Regelungen der Kommunalverfassung über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen“ vom 13. November 2013, S.7
Die Beteiligung an Energiegenossenschaften können als Ausleihungen (Kontogruppe 13) verbucht werden. Sie stellen somit keinen Mittelabfluss dar, sondern werden lediglich buchungstechnisch anders erfasst.
Weiterführende Links
- ews – Studie (01/2026): Bürgerenergiegenossenschaften für eine sozial gerechte Energie- und Wärmewende













