Bürgerenergie vor Ort –
Ihre Genossenschaft für Ihre Region

Das Genossenschaftsprinzip basiert auf Regionalität. Daher werden hier zuerst die regionalen Bürgerenergie-Gemeinschaften vorgestellt.

EnergieGenossenschaft Westhavelland eG

Die Genossenschaft wurde 2012 aus der Initiative mehrerer Kommunen heraus gegründet – allen voran der Gemeinde Milower Land sowie der Ämter Nennhausen und Rhinow.

Projekte: Aktuell sieben Aufdach-PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern kommunaler Gesellschaften und Schulen.

Interview mit Jens Aasmann

Gründungsmitglied und jetziger Vorstand der Westhavelland eG

NaturEnergie Fläming eG

Die NaturEnergie Fläming eG wurde 2011 gegründet. Derzeit arbeitet die Genossenschaft an Erweiterungen ihrer Anlagen mit Batteriespeichern und Elektromobilität.

Projekte: Aktuell sechs PV-Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von 364 kWp.

Bürgerenergie in Brandenburg

Überall im Flächenland Brandenburg gibt es lokale Bürgerenergie-Gemeinschaften. Im April 2025 schlossen sie sich zusammen, um politisches Gehör zu erlangen, sich zu vernetzen und gemeinsame Projekte zu realisieren. Dafür gründeten sie den Landesverband Bürgerenergie Brandenburg e.V.

9

Mitglieds-
genossenschaften

1.000

Mitglieder
insgesamt

~ 6.5 Mio €

Investition-
summe

~ 1.500 €

Durchschnittliche
Beteiligung

BürgerEnergieGenossenschaft Teltow-Fläming eG

Die BürgerEnergieGenossenschaft Teltow-Fläming eG wurde 2014 gründet. Mitglieder sind Bürger*innen, Firmen, die Stadt Luckenwalde, die Städtischen Betriebswerke und die Städtische Wohnungsgesellschaft. Die Gründung der Genossenschaft war Teil des offiziellen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Luckenwalde. Sie soll den Menschen vor Ort die Mitwirkung am Klimaschutz und der Energiewende durch eigene Beiträge ermöglichen.

Projekte: Die Genossenschaft errichtet und betreibt vorrangig PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Mieterstromprojekte.

Beetzseeheide eG

Die Genossenschaft wurde 2026 gegründet. Echte Teilhabe und Selbstbau wird in der Genossenschaft ganz groß geschrieben.

Projekte: Aktuell eine Aufdach-PV-Anlagen

Interview mit Andreas Wolf

Gründungsmitglied und jetziger Vorstand der Beetzseeheide eG

Rehfelde EigenEnergie eG

Die Rehfelder EigenEnergie eG wurde 2013 aus dem Arbeitskreis Rehfelde-EigenEnergie gegründet und zählt heute rund 250 Mitglieder. Die Genossenschaft setzt sich für eine lokale, erneuerbare Energieversorgung ein und hat bereits mehrere Projekte in Rehfelde umgesetzt.

Projekte: Photovoltaikanlagen auf der Turnhalle, dem Kindergarten und dem Genossenschaftsbüro, zwei Windenergieanlagen sowie E-Mobil-Ladestationen an fünf Standorten in der Gemeinde.

Oberhavelkraft eG

Die Oberhavelkraft eG wurde im Februar 2024 in Fürstenberg/Havel gegründet und treibt Bürgerenergie in der Region Oberhavel voran. Die Genossenschaft investiert in Projekte für Strom, Wärme und E-Mobilität.

Projekte: Ihr erstes Vorhaben entsteht in Lychen – eine Solaranlage mit Speicher auf dem Gelände der Grundschule soll künftig rund 70.000 Kilowattstunden Sonnenstrom pro Jahr liefern. Weitere regionale Projekte sind geplant.

Bürgerenergie Oder-Spree eG

Seit 2020 engagiert sich die Bürgerenergie Oder-Spree eG für eine bürgergetragene Energiewende in Brandenburg und zählt heute rund 170 Mitglieder.

Projekte: Die Genossenschaft betreibt bereits sieben Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, darunter Schulen, Kitas und die Kreisverwaltung im Landkreis Oder-Spree. Darüber hinaus bietet sie ihren Mitgliedern eine kostenlose Beratung an und ermöglicht gemeinsam mit den Bürgerwerken nachhaltige Strom- und Gastarife.

Inselwerke eG

Die Inselwerke eG verbindet seit 2013 Bürgerenergie mit nachhaltiger Mobilität.

Projekte: Die Inselwerke betreiben Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 600 kWp und engagieren sich im Aufbau regionaler Ladeinfrastruktur. Über das Bürgerladenetz wurden bereits rund 400 Ladepunkte in Deutschland vernetzt. Darüber hinaus initiierte die Genossenschaft das Usedomer Ladenetz mit Normal- und Schnellladepunkten. Seit 2025 unterstützt sie zudem den Aufbau der soNAH-Servicestelle.

PowerShift Brandenburg e.V.

Der Verein wurde 2022 in Potsdam gegründet. Er setzt sich für Klimagerechtigkeit, eine schnelle Energiewende, für Natur- & Artenschutz sowie für eine solidarische Praxis in Wirtschaft und Gesellschaft ein.

Schwerpunktthemen sind die Bildungs- und Vernetzungsarbeit zu Agri-PV und Bürgerenergie. Der Verein ist gut vernetzt mit der entwicklungspolitischen Szene in Berlin und Brandenburg (Venrob e.V) sowie Mitglied des ‚Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus‘.

Bürgerenergie in Deutschland

Quelle: Bündnis Bürgerenergie https://www.buendnis-buergerenergie.de/karte
(Letzter Zugriff am 14.05.2026)

Bürgerenergiegenossenschaften gibt es in vielen Regionen Deutschlands. Sie zeigen, dass Energiewende nicht nur von großen Unternehmen, sondern auch von Menschen vor Ort getragen werden kann.

Die Beispiele unterscheiden sich je nach Region, Projektgröße und Schwerpunkt. Gemeinsam ist ihnen: Energie wird nicht nur technisch, sondern auch gemeinschaftlich gedacht.

Bündnis Bürgerenergie e.V.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) ist ein Netzwerk von über 400 Mitglieder, darunter Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen und weitere Interessierte, die sich für die Förderung gemeinschaftlicher Energielösungen engagieren.

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Das Bündnis Bürgerenergie hat u.a. Qualitätskriterien zur Beurteilung von Bürgerenergie veröffentlicht und ein Positionspapier zu einer bundeseinheitlichen Bürgerbeteiligung verfasst. Weitere Veröffentlichungen wie Leitfäden sind hier zu finden.

Bürgerwerke eG

Die Bürgerwerke sind die Dachgenossenschaft der Energiegemeinschaften in Deutschland. Sie vermarkten den Strom dieser Gemeinschaften und bieten ihren Mitgliedern umfassende Dienstleistungen wie PV-FFA-Projektierungen sowie attraktive Regionalstromtarife an.

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Die Bürgerwerke vereinen 146 Energiegenossenschaften, in denen über 80.000 Menschen organisiert sind. Sie vermarkten Strom aus mehr als 2.000 Bürgerenergieanlagen – hauptsächlich Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft (Stand Januar 2026).
Das gemeinsame Ziel: 100% erneuerbare Energien für alle – gemeinsam für eine Energieversorgung, die den Bürger:innen gehört: erneuerbar, regional und selbstbestimmt.

Deutscher Energiewende Jetzt e.V.

Das Netzwerk Energiewende Jetzt e.V. arbeitet für eine Energiewende in Bürger*innenhand. Es unterstützen die Gründung und Weiterentwicklung von Energiegenossenschaften mit Coaching und Beratung, Weiterbildungen und Veranstaltungen sowie gegenseitigem Support

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Hier geht es zu den Veranstaltungen des Netzwerks.

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften des DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) setzt sich für eine bürgernahe Energiepolitik ein, die Menschen vor Ort ermöglicht, die Energiewende.

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Laut der aktuellen Umfrage sind 998 Energiegenossenschaften mit 220.000 Mitgliedern aktiv, die insgesamt 3,6 Mrd. Euro in erneuerbare Energien investiert haben und rund 8 TWh sauberen Strom erzeugen – womit etwa 3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden werden.

Häufig ist von der „Akzeptanz“ und „Beteiligung“ der Bürger die Rede. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz, denn die Energiewende – also der Umbau des Energiesystems eines hochentwickelten Industrielandes im laufenden Betrieb – basiert maßgeblich auf dem Engagement der Bürger. Ende 2020 befand sich rund ein Drittel der Anlagen für erneuerbare Energien im Besitz von Privatpersonen und nicht in den Händen großer Energieversorger. Diese Anlagen deckten etwa 46 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland (Solarserver, letzter Zugriff 14. Mai 2026). Vor diesem Hintergrund ist es treffender, von „Bürgerenergie“ statt von „Bürgerbeteiligung“ zu sprechen.

%
Privatpersonen

der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien befinden sich in privater Hand.

%
Drei große
Energieversorger

der installierten Leistung entfallen auf Vattenfall, EnBW und RWE zusammen.

Bürger schließen sich vor Ort zu Energiegemeinschaften zusammen – meist in Form von Genossenschaften, aber auch als Vereine oder GbRs –, um in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren und direkt davon zu profitieren. Diese Bürgerenergie ist nachhaltig wirtschaftlich, weil die Profite in der Region bleiben und einen Kreislauf der lokalen Wertschöpfung fördern. So werden Bürger nicht nur beteiligt, sondern haben wirklich etwas davon – was zu hoher Akzeptanz vor Ort führt. Zudem investiert Bürgerenergie in öffentliche Infrastruktur und entlastet damit finanzschwache Kommunen von hohen Kosten. Insgesamt ist sie ein entscheidender Schlüssel für die regionale Energiewende.

Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen zum Zweck der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung ihrer Mitglieder und stellen als juristische Personen des Privatrechts eine demokratische Wirtschaftsform dar, deren Rechtsgrundlage das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet. Zentral ist die Mitgliederversammlung als höchstes Organ, in der oft ein Stimmanteil pro Mitglied unabhängig von den gezeichneten Anteilen gilt. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören, der regelmäßig Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit überprüft – weshalb Genossenschaften die niedrigste Insolvenzquote unter allen Unternehmensformen in Deutschland aufweisen. Die moderne Struktur geht auf die Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zurück. In Deutschland gibt es rund 7.000 Genossenschaften, darunter 951 Energiegenossenschaften mit 0,22 Millionen Mitgliedern (Stand 2023, DGRV „Zahlen und Fakten 2024“).

Bürgerenergie-Gemeinschaften & Kommunen

Beteiligung an einer Energiegenossenschaft

Kommunen können sich an Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen, indem sie Anteile erwerben und Mitglied werden. Diese Beteiligung fällt unter § 92 Abs. 2 Nr. BbgkVerf als Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen. Es ist kein Eigenbetrieb wie beispielsweise Zweckverbände (§ 93 BbgKVerf). Eine Beteiligungen an Energiegenossenschaften bis zu 10.000 € sind vom BbgkVerf §91-100 Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ausgenommen. Hierzu heißt es in einem entsprechenden MIK Rundschreiben:

Beteiligt sich eine Kommune an einer Bürgergenossenschaft, wie z.B. einer Energiegenossenschaft, vorrangig mit dem Ziel einer symbolischen Unterstützung der Anliegen der Genossenschaft, etwa vor dem Hintergrund, dass die Akzeptanz und das Engagement der Bürger für eine ortsnahe und umweltgerechte Energieversorgung unterstützt und gefördert werden soll, so liegt keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der §§ 91–100 vor. Bei einer Beteiligung von bis zu 10.000 € können die Kommunalaufsichten in der Regel davon ausgehen, dass bei einer solchen Beteiligung keine wirtschaftliche Betätigung vorliegt.“

Rundschreiben MIK „Rundschreiben zu den Regelungen der Kommunalverfassung über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen“ vom 13. November 2013, S.7

Die Beteiligung an Energiegenossenschaften können als Ausleihungen (Kontogruppe 13) verbucht werden. Sie stellen somit keinen Mittelabfluss dar, sondern werden lediglich buchungstechnisch anders erfasst.

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